
Das Begriffskonzept „Haus“ hat eine sehr lange Geschichte mit etlichen Bedeutungswandlungen:[2] Es steht nicht nur für ein physisches Gebäude, sondern zugleich für die sich historisch wandelnde Ordnung einer sozialen Gruppe, d. h. einer Figuration.[3] Beide Bedeutungsinhalte sind deshalb nur sehr bedingt voneinander abgrenzbar – ähnlich wie bei den analogen antiken Begriffskonzepten oikos (griechische Antike) und domus (römische Antike).[4][5]
Das proto-germanische *husa-, im Althochdeutsch hûs heißt „bedeckend“. Es wurzelt in einer sehr alten Form der indogermanischen Grundbedeutung *kuH- bzw. *kudh-to für „abdeckend“, dessen Wurzel auf *keudh zurückgeführt wird. Der ursprüngliche Zusammenhang steht in Verbindung mit Leder oder Haut als Abdeckung für zeltähnliche Gerüste, die im paleolithischen Europa (z. B. in der Siedlung Gönnersdorf) als Unterkunft üblich waren. Es könnte sich daher auch um einen vorindogermanischen Begriff handeln, dessen genauer Weg zum *husa noch einige Fragestellungen aufwirft.[6] Zu finden ist es u. a. auch in der samischem Kote (nordsamisch goahti oder lulesamisch gåetie), das wiederum dem deutschen und schwedischem Begriff Kate nahe steht. In der weiteren indogermanischen Entwicklung wird es dem s-Stamm zugeordnet, sodass sich daraus das sanskr. sku „bedecken“, das griech. σκευη skeu „Leder-Kleidung, Leder-Rüstung“, σκυτος skytos „Haut, Leder“ oder lat. scûtum der ursprünglich lederbezogene „Schild“ sowie über Abdeckungen von Stroh und Heuschober wiederum zum Begriff Scheune führte. Auf ähnlich verschlungenen Wegen kam es über ein mittelalterliches Kleidungsstück genannt Cotte wieder als Kutte in die deutsche Sprache.[7] Das deutsche Schluss-«s» wird als „Rest eines Mittel oder Werkzeuge andeutenden Suffixes“[2] gedeutet, und hûs steht daher dem althochdeutschen hût nahe, das sich zu den Worten Hütte, (Ob-)Hut/hüten, und Haut ausdifferenziert, und wohl auch dem Hut zugrunde liegt.[8] Erhalten ist diese Bedeutung auch im Gehäuse.
Das Wort bezeichnet in der Folge neben „Gebäude“ zunehmend auch „Wohnstätte“ (vgl. hausen „wohnen“), „Wohnung“ im Sinne Gemach, oder die „Haushaltung“ und das „Gut des Hauses“ (den Hausrat) sowie den Hausstaat, also die „Ehe“[9] und die „Familie“.[10]
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